6sein erster Weg zum Notar und der zweite zum Architekten Beide sind aller dings auf die Mithilfe und die Informationen eines ÖbVI angewiesen Wie lautet die kataster und grund buch liche Bezeichnung wie groß ist die Kauf fläche Ist das Gelände bebaubar Liegt es im Geltungsbereich eines Bebau ungs planes Welche topo graphisch relevanten Voraus setzungen hat das Grundstück Ist das Gelände erschlossen Gibt es Anschluß und Nach bar gebäude und welche Auf lagen ergeben sich daraus Ohne hinrei chen de Beantwor tung dieser und anderer Fragen würde kein Notar einen Kauf vertrag aufstellen und kein Architekt einen ernstzu neh men den Entwurf anfertigen Ist der zu erwerbende Bau platz bei spiels weise nur ein Teil eines bestehen den Flur stücks muß der ÖbVI eine Flur stücks zerlegung durch führen Das neue Flur stück erhält eine eigene Flur stücksnummer unter der es in einem Veränderungs nachweis erscheint Dieser Veränderungs nachweis und der nota rielle Kaufvertrag dienen dem Grund buchamt als Grundlage zur Um schrei bung des Grundstücks auf den neuen Eigentümer In einer dazu ge höri gen Karte mit Register werden die ver änderten Grenzen und Flächen aufgeführt Vor dem Bauantrag steht die Gebäude planung durch den Architekten der natür lich versuchen wird möglichst alle Wünsche seiner Kunden zu erfüllen Dazu muß er wissen wie und ob sie sich reali sieren lassen Ist das Gelände geneigt muß der ÖbVI eine Höhen aufnahme durchführen Eventuell muß eine Kartierung des Grund stücks in einem großen Maß stab an gefertigt werden Wichtige Planungs hilfen sind außerdem die Berechnung von bestimm ten Grundstücks und Bau werk maßen Ohne Amtssiegel geht gar nichts Auf die vollständige Planung folgt der Bauantrag zu dem ein amtlicher und beglaubigter Lageplan erforderlich ist Dieser Plan enthält neben allgemeinen Angaben wie amtliche Bezeichnungen des Grundstücks nach den Kataster und Grundbuchunterlagen Beschrei bung der Gebäude Darstellung der Topographie u a die Darlegung des Bauprojekts sowie Eintragungen der Bauleitplanung Alle während der Projektentwicklung und durchführung notwendigen Bescheini gun gen sowie die teilweise geforderten amtlichen Unterlagen wie z B beglau bigte Abzeichnung der Flur karte mit eingetragenem Gebäude Grenz ein hal tungsbescheinigung Abstands und Höhenbescheinigung für das Bauamt Auszug aus dem Liegen schaftsbuch erteilt oder besorgt der ÖbVI wodurch die Lösung bau und

Vorschau 100 Jahre Ingenieurbüro Drecoll Seite 8
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.